Gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden die Architektenleistungen für ein Gebäude in 9 Leistungsphasen unterteilt.
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Objektbetreuung und Dokumentation
Die Grundleistungen nach HOAI der einzelnen Leistungsphasen können zusätzlich durch evtl. notwendige oder erwünschte Besondere Leistungen nach HOAI ergänzt werden, z.B. eine Bauvoranfrage, 3-D-Animationen, etc. (Grundleistungen und Besondere Leistungen werden in der HOAI definiert).