Bei Bestandsgebäuden braucht es eine solide Entscheidungsgrundlage, bevor man in energetische Verbesserungsmaßnahmen investiert.
Durch eine Energieberatung soll der Ist-Zustand des Gebäudes analysiert, die energetischen Schwachstellen und Wärmebrücken aufgespürt, mögliche Maßnahmen zur Verbesserung aufgezeigt, geprüft und bewertet und Empfehlungen ausgesprochen werden. Berücksichtigt werden dabei die gesetzlichen Bestimmungen, Belange der Energieeinsparung, der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, des Komforts, der Gesundheit, der Schadensbehebung und –vermeidung, und des Werterhalts der Immobilie. Untersucht wird auch der mögliche Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem wird über die finanziellen Fördermöglichkeiten informiert.
Energieberatungen und eine damit verbundene Baubegleitung werden von der Bundesregierung finanziell gefördert.
Auch bei Neubauten soll die Energieberatung über die verschiedenen Energiestandards von Gebäuden informieren (Häuser nach GEG-Standard, KfW-Effizienzhäuser, Passivhäuser, Null- oder Plusenergiehäuser) und Entscheidungshilfen darüber geben, welcher Standard gewählt und umgesetzt wird.